Fußball-Vereine dürfen den Käufern Dauerkarten verweigern, wenn dieser trotz entsprechender Klausel in den Ticket-Geschäftsbedingungen diese in Auktionshäusern verkauft, das entschied das Landgericht Mainz im Urteil vom 20.06.2007 mit dem Aktenzeichen 3 S 220/06.
Die Begründung des Landgerichts liegt in den Sicherheitsinteressen des Vereins. Verkauft der Dauerkarten-Käufer seine Karten im Internet, so ist eine Identifizierung des Inhabers nicht mehr möglich. Jeder, auch Besucher eines Spiels, die beispielsweise als Randalierer bekannt sind, können nicht mehr ausgeschlossen werden.
In dem beurteilten Fall hatte ein Dauerkarten-Käufer von Mainz 05 vier Karten bestellt und diese bei ebay versteigert. Der Verein schloss den Betroffenen daraufhin vom weiteren Kauf der Dauerkarten aus, der Käufer klagte dagegen vergeblich.
ich sag mal: das ist ein weites Feld. Manch Dauerkarteninhaber kann wirklich nich immer und möchte dann seine Karte(n) nätürlich meistbietend loswerden. Das dumme ist halt nur , das somit auch Randalierer an die Karten kommen können…Ich kenn Firmen , die verteilen Eintrittskarten an Ihre Mitarbeiter, obwohl diese Manchesmal null Bezug zum Fußball haben. ( Geb zu , so bin ich auch schon über Umwege , an Karten gekommen ..) Und diese verkloppen sie dann auch im Internet… Tja, wie sollte man das in Zukunft regeln ???