Wie der Deutsche Fussball-Bund (DFB) am Donnerstagnachmittag mitteilte, ist die Sperre von Drittliga-Schiedsrichter Thorben Siewer am Mittwoch vom DFB-Kontrollausschuss aufgehoben worden. Dieses geschah direkt nach Bekanntgabe der Bochumer Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren gegen den Schiedsrichter einstellte.
Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte Siewer in den Akten aufgeführt, wonach dieser an einer möglichen Spielmanipulation beteiligt gewesen sein sollte. Als dem DFB dieses bekannt wurde, belegte er den Schiedsrichter mit einer Schutzsperre.
Seit September 2009 durfte der Referee kein Spiel mehr leiten, kann jetzt aber wieder uneingeschränkt eingesetzt werden.
Dem Schiedsrichter sind bis dato durch den Verdacht einige Spiele versagt worden, was sich auch finanziell bei ihm sicherlich bemerkbar machte. Die Frage ist, ob der Verdacht alleine schon berechtigt, einen Schiedsrichter vom Spielbetrieb auszuschließen. Darüber kann im Forum gerne diskutiert werden.
Ich sag mal: Ganz einfache Rechnung: Wenn der DFB Ihn aufgrund eines Verdachts sperrt und sich dieser am Ende als unbegründet herausstellt; so steht dem Mann ne saftige Entschädigung zu ! Aber was bedeutet eigentlich ein Verdacht ??? Und: Heißt es nicht immer: Im Zweifel für den Angeklagten ???